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Laut Umfrage der Hans Soldan Instituts 2017 betrug der durchschnittliche Umsatz von Anwälten rund 200.000,00€. Da es sich um einen Durchschnitt handelt sind in dieser Zahl die Sozietäten mit eingeschlossen. Im Einzelnen ergab die Umfrage jedoch ein weniger erbauliches Bild. Zu einem ähnlichen Bild kommt der STAR Bericht der RAK 2018, der zudem noch eine Differenzierung der Kanzleien in Ost und West festgestellt hat, wobei die Kanzleien im Osten ca 25% WENIGER Umsätze generierten. Ferner ist leider festzustellen, dass junge Anwälte/innen und Rechtsanwältinnen gegenüber ihren männliche Kollegen weniger Umsätze machen.

Aber damit nicht genug, wie jeder Kaufmann weiß und jeder Anwalt wissen sollte ist Umsatz nicht gleich Gewinn.

Abzuziehen von dem nicht gerade üppigen Umsatz sind die Kosten, die eine Selbständigkeit als Anwalt so mitbringt. Diese Kosten belaufen sich nach der Studie des Soldan Instituts auf rund 50%.  Somit bleiben von dem vorgenannten Umsatz noch die Hälfte übrig. Jetzt wird der eine oder andere sagen, ja gut 50 T€ bzw. 100T€ sind doch ziemlich viel. Ja, dem stimme ich grundsätzlich zu, wenn man diesen Betrag für sich behalten dürfte. Aber die Gemeinschaft sieht das auch so und somit ist davon ein weiterer Teil, je nach Gewinn, an den Staat abzugeben und zwar bis zu 45%.

Jetzt ist das nicht mehr ganz so viel.  Was tun? Nun, Sie können sich beklagen oder zwei der Bestandteile Ihre GuV beeinflussen, nämlich den Umsatz und Ihre Kosten.

Wie das geht und das ohne großen Aufwand nur mit den Ihnen bereits zur Verfügung stehenden Instrumenten zeige ich Ihnen in meinen

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Ihr MarketingAnwalt

Frank W.G. Dahlmann
Rechtsanwalt/Consultant/Dozent/BusinessCoach

*Anwaltsblatt Nr. 3 2017.
**www.brak.de/fuer-journalisten/star-bericht/star-bericht-2018/umsatz-von-kanzleien/